Was passiert mit...

...Verträgen, Verpflichtungen, Mitgliedschaften bei einem Sterbefall

Die Abmeldung beim Meldeamt und der Sozialversicherung (Krankenkasse) erfolgt durch die Bestattung. Verträge, Verpflichtungen, Mitgliedschaften etc. Vom Verstorbenen eingegangene Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden.
 

Dazu zählen beispielsweise

  • Mietverträge
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Daueraufträge bei Geldinstituten
  • Versicherungsverträge
  • Rundfunk- und Fernsehbewilligung
  • Gas- und Strombezug, Fernwärme
  • Telefon
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften usw.

Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sehen z.B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muss die / der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (das ist diejenige Person, die vom Gericht zur Besorgung bzw. Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde) die Behörde vom Tode des Zulassungsbesitzers verständigen.