Bestattungsarten

"In jeder Träne lebt ein Tropfen Erinnerung
und mit ihr ein Licht, das weiterlebt."

(Monika Minder)

Nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes ist jeder Leichnam zu bestatten. Als Bestattungsarten sind die Erd-, Feuer-, Baum- oder Diamantbestattung sowie die Bestattung auf einer Streuwiese zulässig. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen hat, entscheiden die Angehörigen oder der Auftraggeber darüber. Sind keine Angehörigen bzw. Auftraggeber vorhanden oder können sich diese über die Bestattungsart nicht einigen, ist die Leiche laut dem steirischen Leichenbestattungsgesetz der Erdbestattung zuzuführen.