Versicherungen
Zur Auszahlung von Versicherungssummen verlangen Versicherungsinstitute folgende Dokumente:
- Eine Sterbeurkunde, die auf Verlangen vom Standesamt ausgestellt wird
- Die Versicherungspolizze
- Eine Bestätigung (Überweisungskopie) über die letzte Prämieneinzahlung
- Einen Lichtbildausweis des Antragstellers
Polizzen, die auf eine namentlich genannte „begünstigte Person“ ausgestellt sind, können nur von dieser eingelöst werden. Ist diese Person bereits verstorben, so ist ein Gerichtsbeschluss beizubringen, aus dem der nunmehr Begünstigte hervorgeht.