Bestattung Köflach
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtgemeinde Köflach Bestattung ist bemüht, ihr digitales Angebot so zu gestalten, dass Informationen und Funktionen für möglichst viele Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Voraussetzungen zugänglich und nutzbar sind.
Für welches Angebot gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das öffentlich zugängliche Webangebot der Stadtgemeinde Köflach Bestattung unter www.bestattung-koeflach.at sowie für die darüber bereitgestellten redaktionellen Inhalte und Funktionen, soweit diese von der Stadtgemeinde Köflach Bestattung selbst erstellt oder kontrolliert werden.
Die Erklärung orientiert sich am Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetz (StWZG), das den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Landes Steiermark und der Gemeinden regelt. Maßgeblich sind insbesondere die Grundsätze, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein sollen. Als technische Orientierung dienen die Anforderungen der EN 301 549 und die darin herangezogenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Barrierefreiheit
Das Webangebot ist nach derzeitigem Stand teilweise mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vereinbar. Die neu gestalteten Seiten werden mit semantischer Gliederung, gut lesbaren Kontrasten, responsiver Darstellung, sichtbaren Fokuszuständen, Tastaturbedienbarkeit und verständlicher Navigation aufgebaut.
Eine vollständige externe Zertifizierung oder umfassende Prüfung jeder einzelnen Unterseite und jedes bereitgestellten Dokuments liegt derzeit nicht vor. Aus diesem Grund wird keine vollständige Konformität behauptet.
- Überschriften und Inhaltsbereiche werden möglichst logisch und hierarchisch strukturiert.
- Bedienelemente und Links sollen auch ohne Maus erreichbar und verständlich benannt sein.
- Text und Bedienelemente werden mit ausreichenden Kontrasten und responsiver Darstellung umgesetzt.
- Bilder mit inhaltlicher Bedeutung sollen mit geeigneten Alternativtexten versehen werden; rein dekorative Bilder werden entsprechend gekennzeichnet.
- Bei neuen Inhalten wird darauf geachtet, dass Informationen nicht ausschließlich über Farbe, Position oder visuelle Gestaltung vermittelt werden.
Derzeit nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren. Nach aktuellem Stand können insbesondere folgende Inhalte oder Funktionen noch Einschränkungen aufweisen:
- Ältere PDF- und Download-Dokumente: Nicht alle bereits veröffentlichten Dokumente verfügen durchgehend über eine vollständige Dokumentstruktur, Lesezeichen, Alternativtexte oder eine für Screenreader optimierte Lesereihenfolge.
- Ältere redaktionelle Inhalte: Bei einzelnen bereits bestehenden Seiten oder Bildern können Alternativtexte, Überschriftenstrukturen oder Linkbezeichnungen noch nicht überall dem angestrebten Barrierefreiheitsniveau entsprechen.
- Inhalte und Dienste Dritter: Eingebundene oder verlinkte externe Angebote – beispielsweise externe Gedenk- oder Mediendienste – liegen nicht vollständig in unserem technischen Einflussbereich. Deren Barrierefreiheit kann daher von unserem Webangebot abweichen.
- Archivierte Inhalte: Historische Inhalte und ältere Dokumente werden bei Bedarf und nach Möglichkeit barrierefrei aufbereitet, sofern sie für aktuelle Informationen oder Verfahren weiterhin erforderlich sind.
Wenn ein für Sie benötigtes Dokument oder eine Information nicht ausreichend zugänglich ist, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, den betreffenden Inhalt in einer geeigneten zugänglichen Form bereitzustellen oder eine gleichwertige Auskunft zu ermöglichen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2026 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer internen redaktionellen und technischen Selbstbewertung des aktuell aufgebauten Webangebots. Eine externe Zertifizierung des gesamten Webauftritts wurde bislang nicht durchgeführt. Die Erklärung wird bei wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Feedback & Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen?
Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Inhalte benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, teilen Sie uns das bitte mit. Geben Sie nach Möglichkeit die betroffene Internetadresse (URL), eine kurze Beschreibung des Problems und das verwendete Endgerät beziehungsweise den Browser an. Wir prüfen Ihre Rückmeldung und informieren Sie über das Ergebnis sowie über geplante oder bereits gesetzte Maßnahmen.
Barriere meldenPiberstraße 7
8580 Köflach
Wenn keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung über eine Barriere keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Beschwerden nach dem Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetz an die Ombudschaft der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten gerichtet werden.
Burgring 4, 8010 Graz
Telefon: +43 316 877-5841
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
Vor einer Beschwerde sollte zunächst die oben angeführte Kontaktmöglichkeit der Bestattung Köflach genutzt werden, damit die gemeldete Barriere direkt geprüft und nach Möglichkeit behoben werden kann.